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Keine Schonbehandlung für Steuerhinterzieher PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 01. Februar 2010

Düsseldorf.  „Durch Steuerhinterziehung gehen dem Land Nordrhein-Westfalen jedes Jahr Milliarden verloren. Wer Steuern hinterzieht hat deshalb kein Recht auf eine Schonbehandlung, sondern muss mit den gleichen Methoden verfolgt werden, wie jeder andere Kriminelle auch", darauf hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, hingewiesen. Der geplante Ankauf einer Datei über deutsche Steuerhinterzieher sei nicht nur rechtmäßig, sondern dringend notwendig. Im übrigen sei die Diskussion um die Schweizer Datei völlig überzogen. „Auch bei anderen Delikten bezahlt die Polizei in Einzelfällen Informanten, wenn sie sonst keine Chance hat, an die Informationen zu kommen, die sie zur Aufklärung schwerer Straftaten braucht. Und Kronzeugen erhalten Strafnachlass", erklärte Richter. „Beides ist bei der Bekämpfung von Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität und im Rauschgiftmilieu nicht unüblich."

Von der Politik fordert Richter, sich mit öffentlichen Äußerungen zurückzuhalten. „Ob der Staat die Datei aufkauft oder nicht, ist eine fahndungstaktische Frage. Da muss sich die Politik raushalten“, fordert Richter. „Die öffentliche Diskussion über den Ankauf der Datei dient vor allem der parteipolitischen Profilierung, aber sie schadet dem Fahndungserfolg.“

Zugleich fordert der GdP-Landesvorsitzende den Fahndungsdruck bei der Steuer-hinterziehung zu erhöhen. „Wir müssen bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die Erkenntnisse von Polizei und Steuerfahndung stärker miteinander verknüpften. Und wir brauchen dafür mehr Personal“, sagte Richter. „Hier besteht auch in NRW erheblicher Handlungsbedarf.“

Letzte Aktualisierung ( Montag, 01. Februar 2010 )
 
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